14. Brief eines Spaniers an einen Stathalter von Mexico
Fußnoten
1 Wo fern' ihr schuldig seydt. Er wolte sagen, dass es zu Hofe gnug sey angeklagt zu sein, um so gleichverdammt zu werden; wenn hergegen derjenige der Geld genug hätte seine Richter damit zu bestechen, von den grösten Frevelthaten frey gesprochen würde.