Nr. 1

Die Mama: »Man kann mit ihm nicht verkehren. Er pfeift so unanständige Lieder.«

Es liegt – weil wir sonst keine Sorgen haben – vor:

›Nachrichtendienst zur Bekämpfung von Schund-und Schmutzschriften‹, herausgegeben vom Preußischen Ministerium für Volkswohlfahrt. Nr. 1. Nr. 1 –? Das kann ja gut werden.

Das erste, was in diesem Blättchen auffällt, ist die maßlose Gschaftlhuberei [179] der beteiligten Beamten. Als das Gesetz herauskam, war gar nichts da – was haben sie nicht schon alles aus dem Nichts gemacht! Da erfahren wir aus der Einführung, daß es bereits einen Erlaß – Z A II 5245/29 – gibt, »betreffend Nachrichtendienst zur Bekämpfung von Schund und Schmutz«, und man kann aus diesem Bombast von Wichtigmacherei und Überflüssigkeiten einmal so recht sehen, wie diese juristisch verbildeten Lebewesen Maden ausschwitzen, hunderttausend Eier legen, sich in der Jungfernzeugung fortpflanzen – ein grauslicher Anblick.

Zu dieser Arbeit ist selbst der ›Laie‹ willkommen. Diese Nr. 1 ist ein einziger Schrei nach der Denunziation. »Findet zum Beispiel ein Lehrer bei einem seiner Schulkinder ein Buch, das ihm bedenklich erscheint und das er für eine Schund- und Schmutzschrift hält, oder sieht beispielsweise eine Mutter in der Auslage eines Schreibwarengeschäfts oder am Stande eines Zeitungshändlers ein solches Buch oder eine solche Zeitschrift ausgestellt . . . ergibt sich, daß die beanstandete Schrift nicht auf der Liste steht, und ist die Persönlichkeit, die sie beanstandet, der Meinung, daß sie auf die Liste gehört, so ist das dem zuständigen Landesjugendamt als der nächsten antragsberechtigten Behörde mitzuteilen . . . Um das Interesse der für den Jugendschutz eintretenden Verbände usw. für die Bekämpfung der Schund- und Schmutzschriften zu wecken und lebendig zu erhalten, ziehen die Landesjugendämter sie zu bestimmten Aufgaben heran, indem sie sie zum Beispiel an der Arbeit der Ausschüsse zur Vorprüfung einer Schrift beteiligen, sie zur Beobachtung der Zeitungskioske anregen und dergl.«

Dergl. hat man noch nie umsonst versucht. Es gibt ein Mittel, ein einziges, jeden Deutschen aus seiner Ruhe aufzurütteln: sage ihm, auch er sei ein Stück Behörde . . . und du wirst etwas erleben. Und nun muß man wissen, in welchen Pfoten sich diese Ausschüsse, karitativen Verbände, Jugendpflegevereine befinden, um das Unheil ermessen zu können, das hier heraufzieht. Dem politischen Gegner immer nur auf die Brieftasche zu sehen, ist billig: man sollte ihm ganz woandershin sehen. Es ist kein Zweifel daran erlaubt, daß bei den meisten Leuten, die sich mit diesen Dingen beschäftigen, insbesondere bei den Frauen, zwei Triebe dominieren: Herrschsucht und unbefriedigte Erotik. Die Wonne, zu regieren und andern etwas vorzuschreiben; der Fimmel, sich als Cäsar zu fühlen, das ist das eine. Gewohnheitsmäßig unzüchtige Schriften bekämpfen ist eine invertierte Orgie, das ist das andere. Sieh diesen vorsitzenden Frauen einmal in die Augen, und du erkennst: sie sitzen da, weil sie nicht richtig liegen. Und das zensiert nun den Schmutz.

Diese Verstopften sind aber nur die Hilfsvölker. Die Kerntruppen sind die Juristen. Und hier kann man in nuce erkennen, wie die romanistische [180] Scholastik der deutschen Juristen, die in den Steinzeitmenschen Kahl und Ebermayer ihre Modelle verehren, das Leben tötet, indem sie es in Begriffe zwängt, die nichts, aber auch nicht das leiseste, mit dem Lebendigen zu tun haben.

Was ist Schund? Was ist Schmutz? Der unsägliche Külz stellte sich damals im Reichstag hin und rief: »Was ich in dieser Hand hier habe, ist Schund – und hier, diese Schrift in meiner andern Hand, das ist Schmutz.« Eine dritte Hand hatte er leider nicht. Nun die Juristen:

Erste Entscheidung: Eine Schundschrift muß wertlos und schädigend sein. A = A. Dann: Eine Schundschrift ist eine Schrift, die keine positiven, den Leser bereichernden Werte aufweist. Da weiß ich aber eine Menge Schundschriften . . . Dann: Der Schundcharakter einer Schrift wird durch zahlreiche Sprach- und Rechtschreibungsfehler verstärkt. (Das ist eine Unfreundlichkeit gegen Bronnen.) Dann: Eine Schrift ist eine Schundschrift, wenn sie ein falsches Weltbild bloß deshalb gibt, weil ihr Verfasser es nicht besser versteht oder weil er es im Hinblick auf seine Leser für angezeigt hält, kein richtiges Weltbild zu geben. Einen Schritt weiter – und die Herren werden ein Verfahren wegen Beleidigung der Landeskirchen auf dem Buckel haben. Was aber das ›richtige‹ Weltbild angeht, das haben nur sie.

Solchergestalt ausgerüstet, stürzen sie sich in den Strudel.

Aus den Listen der Nr. 1 ergibt sich, daß dieser ganze Aufwand schmählich vertan wird. Dieser Eifer; dieser Paragraphenklamauk; diese Wichtigmacherei und diese Organisation – das alles, um ›Die Braut von Venedig‹, ›Die Hand der Gräfin auf der Kirchhofsmauer‹ und ›Röschen, das Grafenkind oder: Verschleppt ins Irrenhaus‹ zu beschlagnahmen. Dazu setzen sich jedesmal vier, sechs, acht hochgelahrte Herren auf den zu diesem Zweck angebrachten Popo, damit das Dienstmädchen Emma Gubalke in Palmnicken nicht mehr ›Das echte und wahre Traumbuch nach ägyptischen Wahrsagern‹ liest. Daß sie aber viermal im Jahr Kartoffelferien gehabt hat, wo dann der Unterricht in der kümmerlichen Volksschule ausfiel, damit Emma für den gnädigen Herrn Kartoffeln jäten durfte; daß Emma nur deshalb kein verzerrtes Weltbild hat, weil sie überhaupt keins hat; daß sie in einem Raum schläft, der einem Ziegenstall ähnelt, wo sie in einem Bett mit ihrem Bruder der ›Galanten Abenteuer des Doktor Ribera‹ wohl entraten kann – davon weiß das Ministerium für Volkswohlfahrt wenig oder nichts. Ist auch nicht so wichtig. Wenn nur ›Vertrieben am Hochzeitsabend‹ nicht ins Volk dringt, dann ist alles, alles gut.

Das ist die eine Sorte, hinter der die Schnüffler her sind. Die zweite Sorte ist schon gehaltvoller.

Ein Merkmal dieser Zeit ist wohl, Unbewußtes bewußt zu machen. Meist schmerzt das. Auch geht so die Bildung in die Breite, wobei sie an Höhe verliert – und Berufene und Unberufene beschäftigen sich [181] mit den Rätseln, die sie bedrücken. Aber wer soll schließlich ihre Berufung entscheiden! Wer? Das Ministerium für Volkswohlfahrt. Das zur Zeit von einem Zentrumsmann geleitet wird, allwas die Partei sich nicht nur des Geistes und des Ungeistes wegen verschafft hat –, sondern aus einem ganz andern Grunde: dieses Ministerium hat über die Verteilung sehr großer Fonds zu entscheiden, wer Geld gibt, ist beliebt – man kann sich denken, in welcher Tendenz hier gearbeitet wird. In einer objektiven, versteht sich.

Mit grunzendem Eifer also trappelt die Schar zu den Trüffeln der ›erotischen‹ Zeitschriften. Für jeden geistigen Menschen liegt die Sache klar:

Etwa drei Viertel dieser Blätter, in denen sich Buchhaltersfrauen an Leib und Seele enthüllen, wobei man sich aussuchen darf, was kümmerlicher ausfällt, drei Viertel ist von seiten der Verleger lediglich Spekulation. Das ist neben anderm jedes Blatt – es fragt sich nur, worauf spekuliert wird. Hier wird zweifellos mit nicht sehr sauberen Trieben gerechnet. Es geht aber die verhüllte Pornographie bis zu den bekanntesten und größten Zeitschriften – wo hört das auf, wo fängt das an! Und vor allem: wie weit ist das noch reinlich? Es gibt doch einen sehr verständlichen, legitimen und naturhaften Trieb, sich an einem Frauenkörper zu erfreuen, und wenn ich nicht irre, ist Alfred Polgar einer der ganz wenigen Mutigen gewesen, der einmal auf eine Umfrage in Sachen des Volkswohlfahrtsmannes Brunner das Recht auf Erektion propagiert hat. Die ist Sache des Lesers. Ein hübsches Badebild läßt mich die Linien eines schönen Frauenkörpers bewundern, denn ich bin ein Mann, und meine Empfindungen sind dabei durchaus männlich – also schlummert im Untergrund der Wunsch: du möchtest wohl einmal mit dieser schlafen. Ob der Wunsch die Augen aufschlägt, hängt von tausenderlei Dingen ab – aber gewiß nicht vom Ministerium des Herrn Hirtsiefer. Es ist lächerlich, derart subtile Fragen mit dem Knüttel lösen zu wollen. Für den Schmutz, den wir alle ablehnen, weil er geistlos ist, genügt das Strafgesetzbuch vollkommen – niemand von uns will, daß in einer Buchhandlung ein fotografierter Coitus ausgeboten wird. Doch übersehen diese stumpfen Banausen, die mit dem Gesetz in der Hand Schaden anrichten, daß man selbst die Pornographie nicht mit dem Paragraphen überwindet – überwunden ist sie erst, wenn sie von der Jugend ausgelacht und als unappetitlich bei Seite gelegt wird. Das allein wäre sauber. Alles andere führt zur Verdrängung, die gibt Neurosen, und zum Schluß haben wir die Vorstandsdamen.

Die richten in den ›erotischen‹ Zeitschriften wilde Verheerungen an. Ein paar dieser Publikationen sind mir bekannt; sie sind alles mögliche: dumm, harmlos, verhüllt unanständig, unverhüllt anständig, lächerlich . . . aber als Schund und Schmutz können sie nur [182] auf jemand wirken, der mit seinem Triebleben nicht in Ordnung ist und der in Wallung gerät, wenn er einen Schamberg sieht. Interessiert euch das so sehr? Immerzu? Den ganzen Tag über –?

Bis hierher liegt Ignoranz vor; bösartige Unbildung; Faulheit, sich in das Seelenleben des Menschen zu versenken – wenn ein Ministerium wagte, mit derartigen Maßnahmen in die Medizin einzugreifen, schrien die Ärzte nicht schlecht, und rechtens. Und wir sollten schweigen, wenn sie im Bereich des Geistes pfuschen?

Sie pfuschen nicht nur. Schon hier, in der Sparte der Zeitschriften, fällt die politische Tendenz auf, in der dieses Gesetz gemacht, propagiert, heute schon ausgenützt und nicht mißbraucht, sondern gebraucht wird.

»Lfd. Nr. 11. Antragstellende Behörde. Landesjugendamt Berlin. Schrift: ›Die Aufklärung, Monatsschrift für Sexual- und Lebensreform‹. Verfasser: Magnus Hirschfeld und Maria Krische.«

Es ist eine Dreistigkeit sondergleichen, einen Wissenschaftler wie Hirschfeld auf eine Schmutzliste zu setzen. Ich stimme mit dem Mann in vielen Punkten nicht überein; über die Art seiner Propaganda läßt sich manches sagen – aber doch immer mit dem Hut in der Hand, doch immer mit der Anerkennung: Hier hat sich einer für eine vernünftige Sache gegen seine Zeit und die Schande des Strafgesetzentwurfs gestemmt. Wenn ein Landesjugendamt die Schrift eines solchen Mannes, dessen Lebenswerk und Name eine gute Gewähr sind, auf eine Schundliste setzt, so kann es das nur getan haben, weil ihm die dort vorgetragenen Lehren nicht in seinen Kirchenkram passen. Die katholische Kirche zum Beispiel hat kein Recht, uns ihre Sittennormen aufzudrängen. Ich diskutiere sie hier nicht; ihr gebührt die Freiheit, ihre Anhänger so aufzuziehen, wie sie das für richtig hält. Wer aber anders leben will, lebe anders. Sie hat nicht über uns andre zu entscheiden. Wer da im Landesjugendamt Berlin ein solches Maß von Unbildung aufweist, mögen die Beamten unter sich ausknobeln – es ist eine Schande.

Es ist auch eine vollendete Dummheit. Wen soll denn dies Gesetz eigentlich bewahren? Die Jugend? Dann beschränke es sich auf Jugendschriften. Eine Unrechtsprechung, die in diesem Sinne weitermacht, führt konsequent dazu, daß das deutsche Geistesleben auf der ethischen Vorstellungswelt eines Sechzehnjährigen basiert. Soll es so weit kommen? Es wird so weit kommen, wenn ihr nicht dagegen angeht.

Ein Buch wie den ›Ladenprinz‹ von Kurt Münzer zu verbieten, ist eine freche Überschreitung aller, selbst in diesem Schundgesetz gegebenen Kompetenzen. Münzer ist ein sehr mäßiger Teeaufguß von Heinrich Mann; verlogen, ein schlechter Stilist, kein guter Schriftsteller. Aber das geht uns an, nicht die da. Welche Gefahr atmet denn so ein Buch? Ich habe es gelesen; denkbar, daß sich ein Achtzehnjähriger [183] bei manchen Augenblicken der Lektüre einem »geheimen Laster hingibt«, um im Stil des Ministeriums zu sprechen. Vielleicht bemühen sich die Herren, sich für ihr Gehalt die Allgemeinbildung anzueignen, die nötig ist, um hier mitzusprechen. Sie werden dann lernen, daß die Masturbation eine Folgeerscheinung ist und keine Basis; daß ihre schädlichen Folgen maßlos überschätzt worden sind – und daß solche literarischen Wälzer am allerwenigsten Malheur anrichten. Weniger als die Fürsorge-Anstalten bestimmt.

Maurice Leblanc (Arsène Lupin) steht auf der Liste, wie sie es überhaupt mit den Franzosen haben. Wie uns das Leben noch Freude machen soll, seit sie uns ›Paris Plaisirs‹ Jahrgang 7, Nr. 67 verboten haben, ahne ich nicht; habt ihr nicht auch das Gefühl: es fehlt uns etwas . . . und was ist es? Paris Plaisirs. Alles steht durcheinander, die Listen sehen so aus wie die Gehirne, die sie ausgebrütet haben: ›James, ein Roman aus Berlin W‹ (gleich zweimal), eine blanke Pornographie; und auf derselben Seite:›Jésus-la-Caille‹ von Francis Carco. Hauch das Thermometer an, und es wird warm im Zimmer; mal dir grüne Tinte auf den Primäraffekt, und du bist nicht mehr krank – und nach diesen Verboten, die Clément Vautel gleichermaßen wie das ganz und gar harmlose›Krimmal-Magazin‹ von Wallace betreffen, wird es ja nun wohl keine Verbrechen und keine Syphilis mehr geben, keine Dirnen und keine Zuhälter, welche Typen diese Beamten immer nur von neunzig Mark Monatsverdienst abwärts zu sehen imstande sind.

Dann wirds ganz politisch:

›Glossen auf Gott und seine Stellvertreter. Ein Spiegel für Fromme‹. – ›Die Schlacht mit dem Heiligenknochen, Götzenbilder aus vier Jahrhunderten‹. Die frommen Brüder haben ja sehr viel Stirn – aber wagen sie, uns zu sagen, daß sie eine Schrift gleicher Qualität auch dann verbieten, wenn sie gottgefälliger Tendenz ist? Dies Verbot ist die kalte Abwürgung des politischen Gegners auf dem Verwaltungswege. Denn enthalten diese Schriften eine Beleidigung der Kirche, die zwar kein Sondergesetz verdient, wohl aber gegen Beleidigungen geschützt zu werden ein Recht hat, dann genügt das Strafgesetz; enthalten sie solche Beleidigungen nicht, so hat das Volkswohlfahrtsministerium die Finger von Veröffentlichungen zu lassen, die nicht für Kinder bestimmt sind.


Das alles aus der einen Nr. 1.

Und alles dies – Einwände, Argumente, Angriff und Abwehr – alles dies hat man den übereifrigen Demokraten, die diese Kulturschande auf dem Gewissen haben, vorher gesagt. Man hat sie gewarnt. Man hat ihnen Schritt für Schritt geschildert, was kommen werde. Umnebelt vom Versammlungsbeifall, wie Theodor Heuss; hingerissen von der eignen Epigonen-Bildung, wie Gertrud Bäumer, haben sie kühn die Geschäfte des Zentrums besorgt, das still in der Ecke saß [184] und sich die Hände rieb: billiger hat man ihm noch nie eine Ware ins Haus geliefert. Inzwischen haben sich namhafte Autoren aus den Ausschüssen zurückgezogen, angeekelt von diesem lächerlichen geistfeindlichen Treiben – und bald sind die weiblichen Herren und Damen ganz unter sich und allein: im Dunkel. Gute Verrichtung!

Schlechte Verrichtung, böse Verrichtung. Packt man die Herren beim Schlips, dann murmeln sie etwas von »Laien-Kritik eines Außenstehenden«, denn nichts verzeiht der Beamte so wenig wie den Vorwurf, er sei mit allem, was er da treibe, gänzlich überflüssig. Er ists aber. Die vielen, vielen Tausendmarkscheine, die hier vertan werden, sind dem echten Volkswohl entzogen. Und dann pumpen sie sich bei den Banken Geld. Freilich, wer so wirtschaftet . . . Dieser Staat halte den Schnabel, wenn es um die Seele geht. Wohnungen soll er bauen. Es muß systematisch gearbeitet werden, damit dies Schandgesetz verschwinde. Ich halte es für eine Hauptaufgabe unseres Schutzverbandes Deutscher Schriftsteller, ununterbrochen gegen dies Gesetz zu treiben – es muß fort. Heute wird es noch nicht einmal so mißbraucht, wie sein Kautschukrahmen es möglich macht. In wildern Zeiten kann man mit ihm den halben Paragraphen 48 der Reichsverfassung sparen. Es muß fort.

Denn was ist es? »Eine Schundschrift muß in jeder Beziehung objektiv wertlos sein.« – »Eine Schmutzschrift muß wertlos sein und wegen der Unreinlichkeit des Inhalts Widerwillen erregen.« Das ist es.

Dieses Gesetz fällt unter sich selbst.


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TextGrid Repository (2012). Tucholsky, Kurt. Werke. 1929. Nr. 1. Nr. 1. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-60F4-9