18.

Einen Todten darf man nicht über 24 Stunden an Bord behalten; sondern man muß ihn binnen dieser Zeit in See werfen; sonst dauert die Reise dreimal länger. –

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Temme, Jodocus Deodatus Hubertus. Sagen. Die Volkssagen von Pommern und Rügen. Anhang. Schiffer-Gebräuche und Meinungen. 18. [Einen Todten darf man nicht über 24 Stunden an Bord behalten; sondern]. 18. [Einen Todten darf man nicht über 24 Stunden an Bord behalten; sondern]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-3BD6-1