485.
Stechende oder schneidende Geräte, welche zu Boden fallend im Boden stecken bleiben, verkünden Besuch: 29. Solche Geräte dürfen nicht verschenkt, noch zum Umrühren von Getränken benutzt werden: 52. Ein Messer darf nicht mit der Schneide aufwärts oder nach dem Nachbar gewendet liegen: 43, 52. Wer bei Tisch sein Messer fallen läßt, darf nicht mehr essen. Messer wirft man, um sein Schicksal zu befragen: 114. Die Scheere erscheint mitunter als Attribut der Hexen, 218g, i, 221a, auch der Walridersken: 251e. Eine Nadel, die einem die Spitze zukehrt, bedeutet Unglück: 29. Man darf eine Nadel, die man findet, nicht aufnehmen: 52. Die Nadel, mit welcher ein Totenhemd genäht ist: 456. Mit Nadeln sticht man sympathetisch, um andere Leute wehe zu tun, wohl gar sie zu töten: 205 f, g, 214a, 239. Eine Stopfnadel schießt man nach Hexen: 244, und in eine Stopfnadel verwandelt sich eine Hexe: 220hh.
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- TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Zweites Buch. Fünfter Abschnitt. C. Das leblose Eigentum des Menschen. 485. [Stechende oder schneidende Geräte, welche zu Boden fallend im Boden]. a. [Ick smied wat innen Sod, dat kaent 'r kin dusend Pär wedder ruthalen]. a. [Ick smied wat innen Sod, dat kaent 'r kin dusend Pär wedder ruthalen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-32C2-C