67.

Von dem Braker Himmelsbrief hat sich kein gedrucktes Exemplar auftreiben lassen. Von zwei vorliegenden Abschriften, [62] die nicht sehr von einander abweichen, folgt hier die geordnetere. Die an mehreren Stellen vorkommenden einzelnen Buchstaben stimmen in den beiden Abschriften durchaus nicht überein.

»Ein Graf hatte einen Diener, den wollte er für B.G.H. Vater enthaupten lassen. Wie nun solches geschehen sollte, so hat ihn der Scharfrichter nicht töten können. Wie der Graf solches gesehen, so hat ihn der Graf gefragt, wie das zuginge, daß ihm das Schwert keinen Schaden zufügen könne. So hat ihm der Diener diesen Brief gezeigt mit folgenden Buchstaben: B.J.F.H.B.K.S.K.K. – Wie der Graf diesen Brief gelesen, so hat er befohlen, daß ein Jeder diesen Brief bei sich tragen muß.

Wenn Einem die Nase blutet, oder hat blutigen Schaden, und will das Blut stillen, so kann er diesen Brief nehmen und darauf legen, so soll er das Blut stillen. Und wer dieses nicht glauben will, der schreibe diese Buchstaben auf einen Degen oder auf die Seite eines Gewehrs, und steche auf einen Platz, so wird er nicht verwunden können. Und wer diesen Brief bei sich trägt kann nicht bezaubert werden, und seine Feinde können ihm keinen Schaden tun, noch zufügen. Dies sind die heiligen fünf Wunden Christi: K.H.F.G.K., so bin ich auch sicher, das kein falsches Urteil mir geschehen kann. – H.H.S.S., und wer diesen Brief bei sich trägt, dem kann kein Blitz oder Donner, kein Feuer oder Wasser Schaden tun.

Haus- und Schutz-Brief:

Im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes! So wie Christus am Ölberge stille stand, so soll alles Geschütz stille stehn, und mir wird nicht schaden das Geschütz und Waffen des Feindes, des Mörders und der Diebe. Dasselbe wird Gott bekräftigen. Alle ihre sichtbaren oder unsichtbaren Pistolen oder Gewehre, die sie auf mich loshalten, müssen stille stehen, durch den Tod Jesu und den Befehl des Engels Michaelis, im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes. Gott sei mit uns! Wer diesen Segen gegen die Feinde bei sich hat, der wird nicht gefangen und von des Feindes Waffen nicht verletzt werden können. Amen.

Und wer dieses nicht glauben will, der schreibe es ab und hange es einem Hunde um den Hals und schieße auf ihn, so wird er sehen, daß es wahr sei, daß Christus geboren und gen Himmel gefahren. So wahr er auf Erden gewandelt hat, kann [63] ich nicht geschossen, noch gestochen, noch vergiftet werden, weder Fleisch noch Gedärme, alles soll unschädlich (unverletzt) bleiben, im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes!


Ich bitt im Namen unsers Herrn Christi Blut,
das keine Kugel mich treffen tut,
sie sei aus Silber, aus Gold oder Blei,
Gott im Himmel hält mich von allem frei.

Im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes!

Dieser Brief ist vom Himmel gesandt und in Holstein gefunden. Er schwebte über der Tenne Redana im Jahre 1724. Er war mit goldenen Buchstaben geschrieben. Wie man ihn aber greifen wollte, wich er zurück, bis sich im Jahre 1791 Jemand mit dem Gedanken befaßte, ihn abzuschreiben und der Welt mitzuteilen. Zu diesem richtete sich der Brief. Und ferner stand darin: Wer am Sonntag arbeitet, der ist von mir verlassen. Ihr sollt am Sonntag nicht arbeiten, sondern in die Kirche gehen und mit Andacht beten oder singen. Von eurem Reichtum sollt ihr den Armen geben und nicht sein wie die unvernünftigen Tiere. Ich gebiete, sechs Tage sollt ihr arbeiten, und den siebenten sollt ihr Gottes Wort hören. Wenn ihr das nicht tut, so soll und will ich euch strafen mit Teuerung, Pestilenz und Krieg. Ich gebiete, daß ihr des Sonnabends nicht zu spät arbeitet. Jedermann soll für seine Sünden bitten, daß sie ihm vergeben werden. Schwört nicht bei meinem Namen, begehrt nicht Gold und Silber, schämt euch vor Menschenlüsten oder Begierden, denn so geschwind ich euch geschaffen, kann ich euch vernichten. Seid mit der Zunge nicht falsch, ehret Vater und Mutter, redet kein falsch Zeugnis wider euren Nächsten. Dann gebe ich euch Gesundheit und Ehre. Und wer diesen Brief hat und nicht darnach tut, der soll keine Hülfe haben, der ist verlassen von mir.

Wenn eine Frau gebäret und die Geburt nicht von ihr will, so gebe man ihr diesen Brief in die Hand, so wird sie bald eine liebliche Frucht zur Welt bringen, und das Kind wird glücklich sein. Wer diesen Brief hat und ihn nicht offenbart, der ist verflucht von der christlichen Kirche. Diesen soll einer dem andern abschreiben, und wenn ihr soviel Sünden als Sand am Meer habt, so sollen sie euch vergeben werden. Glaubet gewiß, daß ich den ehre. Und werde euch am jüngsten Tage [64] strafen, so ihr mir keine Antwort geben könnt, ein jeglicher über seine Sünden. Haltet meine Gebote, welche ich durch meinen Engel Michaelis übersandt habe. Amen!«

Ein alter vergilbter Himmelsbrief (Großquart), neuerdings, 1907, in Dinklage aufgefunden (ohne Jahreszahl, Druckort, Verlag), lautet:

Gewisse und wahrhafte Länge unseres lieben Herrn Jesu Christi,

Wie er auf Erden und an dem H. Kreutze gewesen ist, und die Länge ist gefunden worden zu Jerusalem bey dem H. Grab, als man hat gezehlet 1655, wie der Pabst Clemens der Achte dieses Nahmens solches gemeldet, und alles bestätigt hat.

Gelobt sei der allerheiligste Nahme Jesus und seine H. Länge in alle Ewigkeit. Amen. Und wer diese unseres lieben Herrn Länge bey sich traget oder in seinem Hause hat, der ist versichert für allen seinen Feinden, sie seynd sichtbar oder unsichtbar. Und für allen Straßenräuber, und für allerhand Zauberey ist er sicher, behütet und bewahrt; und es mag ihm auch keine falsche Zunge oder falsches Gerücht nicht schaden. Und so eine schwangere Frau solchen bei sich trägt oder zwischen die Brust umbindet, die wird ohne große Schmerzen gebären und mag ihr nicht mißlingen in ihrer Geburt! Und in welchem Haus die Länge Christi seyn wird, kann nichts böses darin bleiben, und kein Donner und Wetter mag ihm nicht schaden, auch soll es für Feuer und Wasser behütet seyn. Segne dich Christen-Mensch alle Morgen im Nahmen Jesu Christi und bitte für die gantze Woche alle Sonn tage fünf Vater unser und fünf Ave Maria und einen Glauben zu Lob und Ehren der H. fünf Wunden Jesu Christi, und wer die Länge Christi will haben, der muß es im Jahre dreymahl lesen, wann er selber nicht kann, durch andere lesen lassen, und wann er im Jahre niemand haben kann, der ihm vorlese, so bethe er im Jahre 3 Rosenkränz, den ersten bethe er am H. Charfreytag, den andern am Freytag nach Pfingsten, und den dritten am Freytag vor Weihnachten, so wirst du Christlicher Mensch das ganze Jahr mit der Christus Länge allzeit darin gesegnet seyn, auf dem Wasser und auf dem Lande, bey Tag und Nacht, an deinem Leib und Seel, in Ewigkeit. Amen.

Dann heißt es: Jetzt heben sich an der Jesus Christus-Länge die schöne Gebetlein von dem Heiligen Vater Francisco [65] und lauten diese also: Folgen 2 Gebete, die sich mit der Länge Christi befassen. Was Länge Christi bedeuten soll oder heißt, erfährt man nicht. Anscheinend fehlt eine Beilage zum Briefe.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Dritter Abschnitt. 2. Schutz gegen künftige Übel. A. Himmelsbriefe. 67. [Von dem Braker Himmelsbrief hat sich kein gedrucktes Exemplar auftreiben]. 67. [Von dem Braker Himmelsbrief hat sich kein gedrucktes Exemplar auftreiben]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-3221-3