282b.

Der Sonntag ist der heilige Tag, welcher Gott gehört. Er darf nicht durch Arbeit, durch Jagd, durch rauschende Vergnügungen gestört werden; wer dieses Verbot übertritt, dem widerfährt Übles; nur der Teufel hat sein Vergnügen daran, Sonntagsruhe und Sonntagsgottesdienst zu verwirren. Wer Sonntags die Nägel beschneidet, muß die ganze Woche in Trauern gehn (Holle), bekommt Bei- und Notnägel (Schönemoor); wenn ein Kind es tut, so stirbt in Bälde sein Vater (Wildeshsn). In Kleidern, die an einem Sonntage gefertigt sind, kann man nicht gesund bleiben; man hat schon erlebt, daß Menschen, die fortwährend kränkelten und denen kein Arzt helfen konnte, genasen, als man ihnen ihre am Sonntage genähten Kleidungsstücke wegnahm und zerschnitt. Wenn Bäume an einem Sonntage beschnitten werden, so gehen sie aus (Mooriem). Dagegen ist Sonntag ein guter Hochzeitstag, und wer am Sonntag geboren ist, hat mehr Glück, findet und erwirbt leichter Schätze, tritt leichter mit der Geisterwelt in Verbindung als andere Menschen. »Sonntagskinder Glückskinder.«


Wenn't Sonndags rägent vor de Miß,
dann rägent de heele Wäke wiß
(Saterld.) Andere Vorbedeutungen, die nur Sonntags vorkommen können: 21, 32.

a.

Um die Nußzeit, also im September, begab sich ein Mann von Neuenkruge, Ksp. Wiefelstede, an einem Sonntagmorgen hinaus ins Feld, um Nüsse zu pflücken. Da er die Stellen kannte, wo viele zu finden waren, so wurde seine Ernte eine ergiebige. Und sie wurde immer reicher, denn bald hängen alle Nußgesträuche brechend voll; ja alles scheint zum Nußstrauche geworden zu sein, Birken, Erlen, Eschen, Buchen, Eichen – alles hängt voll von Nüssen. Da bleibt er betroffen stehen, um sich zu besinnen, und es fällt ihm ein, es sei ja Sonntagmorgen, und offenbar habe hier der Teufel seine Hand im Spiele, um ihm vom Gottesdienste abzuhalten. Er wirft alle Nüsse sogleich weg, eilt zu Hause, zieht sich an und begibt sich zur Kirche.


Vgl. 176h, 192d, e, 194 u. 204e, 521i.

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Zweites Buch. Zweiter Abschnitt. B. Wochentage. 282b.[Der Sonntag ist der heilige Tag, welcher Gott gehört. Er darf nicht]. a. [Um die Nußzeit, also im September, begab sich ein Mann von Neuenkruge]. a. [Um die Nußzeit, also im September, begab sich ein Mann von Neuenkruge]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2E87-D