c.

Das Barnefürs Holz gehörte früher den Rittern von Barnefür, die dort ein festes Haus stehen hatten, von welchem aus sie die Gegend mit Rauben und Plündern unsicher machten. Noch sind Spuren von den Gräben des Hauses vorhanden. Gegenüber auf der anderen Seite der Hunte wohnten die Grafen von Westerburg. Graf und Ritter waren häufig in Fehde miteinander. Dann hatten sie ihre Pferde mit silbernen Hufeisen beschlagen, und wenn der eine oder andere verbergen wollte, wohin er geritten, so wurden die Eisen verkehrt angeschlagen, sodaß die Spuren sich verwirrten und die Verfolger den Weg verloren. Zuletzt wurde der Ritter von Barnefür besiegt und sein Haus geschleift. Später kam das Holz in den Besitz der Familie Rinderhagen, die noch jetzt eine Bau gleichen Namens neben dem Holze bewohnt. Einer dieser Rinderhagen übertrug es dem Grafen Anton Günther, wogegen dieser ihn als Förster hineinsetzte und ihm Unterhalt und Kleidung bis an seinen Tod zusicherte. Auch bekam er das Recht, jedesmal wenn er in der Stadt war, bei dem Grafen auf dem Schlosse zu speisen. Daß Rinderhagen das Holz der Herrschaft übergab, tat er aus Widerwillen gegen seine Töchter, die ihn schlecht behandelt, sich ihm ungehorsam gezeigt und namentlich nicht nach seinem Willen geheiratet hatten.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Drittes Buch. Erster Abschnitt. D. Delmenhorster Geest und Hatten. 519. Hatten. c. [Das Barnefürs Holz gehörte früher den Rittern von Barnefür, die]. c. [Das Barnefürs Holz gehörte früher den Rittern von Barnefür, die]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2DE8-A