d.

Das Barnefürs Holz gehörte früher einem Junker von Barnefür. Einst saß dieser mit dem Bauern Rinderhagen von Streek und einem aus Hatten im Kruge zu Hatten beim Kartenspiel. Die Spieler bekamen Streit, und der von Hatten schlug den Junker tot. Das Holz vererbte nun auf die beiden Schwestern des Erschlagenen, zwei alte Jungfern, die sich für die Verwaltung des Vermögens nicht tüchtig fühlten. Da boten sie dem Hausmann Rinderhagen das ganze Holz an unter der Bedingung, daß er ihnen das Totenbrot gebe. Als Rinderhagen ablehnte, machten sie das gleiche Anerbieten dem [295] Grafen zu Oldenburg. Der nahm es an und erfüllte die Bedingung. So ist das Barnefürs Holz an die Herrschaft gekommen. Einige sagen, schon der Junker von Barnefür habe denen von Sannum das Holz gegen das Versprechen des Totenbrotes angeboten; es muß aber wohl auch nichts daraus geworden sein. – Das schreiend Ding im Barnefürs Holze: 186r.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Drittes Buch. Erster Abschnitt. D. Delmenhorster Geest und Hatten. 519. Hatten. d. [Das Barnefürs Holz gehörte früher einem Junker von Barnefür. Einst]. d. [Das Barnefürs Holz gehörte früher einem Junker von Barnefür. Einst]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2C27-4