128.

Bei der Kindtaufe muß der Gevatter seinem Paten ein Ei schenken, das bringt Glück (Varel). Im Stedingerlande schenkten die Leute einem Kinde, das ihnen zum erstenmale ins Haus kam, ein Ei; das bedeutete, es solle einmal ein eigenes Gespann haben, mit eigenen Wagen und Pferden fahren. Im Stadlande sagte man, das Kind werde dereinst ein eigenes Haus haben. Auch in Bockhorn, Neuenburg usw. schenkte man den Kindern, die zum erstenmal in ein Haus kamen, ein Ei; »dat schall wiß so god wäsen,« fügte eine Frau erklärend bei, »wenn man Kinner in fremde Lü Hüs' wat Wittes gifft.« – Geht jemand zur Jagd, auf Reisen oder in Geschäften von Hause, so muß man ihm, wenn er aus der Türe geht, einen Holzschuh nachwerfen, dann hat er Glück (Saterld., Münsterland).

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Dritter Abschnitt. 5. Zaubermittel zu Glück u. dergl. 128. [Bei der Kindtaufe muß der Gevatter seinem Paten ein Ei schenken]. 128. [Bei der Kindtaufe muß der Gevatter seinem Paten ein Ei schenken]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2BBF-D