f.

Zwischen Kirchhatten und Sandhatten in den Wellen hat einst ein Schloß gestanden, das von einem Grafen Burgwall bewohnt wurde. Es gehörte das Schloß aber nicht dem Grafen Burgwall, sondern einem Bruder desselben, der auf Reisen gegangen war und jenen nur zu seinem Stellvertreter eingesetzt hatte. Als nun der eigentliche Herr von seinen Reisen heimkehrte und Burgwall die Herrschaft wieder abtreten sollte, beschloß dieser, seinen Bruder zu ermorden. Er verleitete ihn, mit ihm auf die Jagd zu gehen, und als sie in die Gegend von Bergedorf kamen, waren sie von der Jagd durstig geworden. Burgwall führte seinen Bruder an einen Bach, und als derselbe sich bückte, um zu trinken, stieß er ihm seinen Jagdspeer hinten in den Rücken und tötete ihn auf der Stelle. Zur Buße für diesen Brudermord wurde Burgwall auferlegt, zu Hatten, dessen Bewohner bis dahin nach Wiefelstede zur Kirche gehört hatten, eine Kirche mit einem Turme zu bauen, was er denn auch getan hat. Als später die Kirche zu klein wurde und vergrößert werden mußte, konnte sich die Gemeinde zu dem kostspieligen Werke nicht entschließen. Da erbot sich der der Graf von Oldenburg, den Anbau auszuführen, wenn ihm die Gemeinde dafür das Hatter Holz zu eigen geben wolle. Die Gemeinde ging darauf ein, der Graf baute den Anbau, der hinten an der Kirche ist, und erhielt dafür das Hatter Holz. Jetzt bedauern die Hatter von Herzen den dummen Streich ihrer Vorfahren. – Wegen des Brudermordes vgl. 517g.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Drittes Buch. Erster Abschnitt. D. Delmenhorster Geest und Hatten. 519. Hatten. f. [Zwischen Kirchhatten und Sandhatten in den Wellen hat einst ein]. f. [Zwischen Kirchhatten und Sandhatten in den Wellen hat einst ein]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2ABA-E