20.

Wenn beim Abgange des Leichenzuges irgend etwas nicht in Ordnung ist, Kopfbedeckungen verlegt sind, ein Wagen nicht fertig ist usw., so muß bald wieder jemand aus dem Hause sterben. – Wenn früher die Krone auf einem Kindessarge nicht zur rechten Zeit am Platze war, so glaubte man, die Seele wäre noch nicht zur Anschauung Gottes gelangt (Neuenkirchen). – Wer beim Leichenbegängnis zuletzt das Haus verläßt, stirbt zuerst (Holle). – Wenn dem Leichenzuge zuerst ein Mann begegnet, wird ein Mann, wenn eine Frau, so wird eine Frau die nächste Leiche abgeben. – Wer einem Leichenwagen begegnet, hat Unglück in den nächsten acht Tagen. – Aus dem Hause, vor welchem ein Leichenzug hält, kommt bald eine Leiche. Darum wählt man, wenn gehalten werden muß, Kreuzwege oder Punkte, wo keine Häuser zur Seite stehen. – [32] Von dem Benehmen der Pferde vor Leichenwagen ist schon (5) die Rede gewesen.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Erster Abschnitt. 20. [Wenn beim Abgange des Leichenzuges irgend etwas nicht in Ordnung]. 20. [Wenn beim Abgange des Leichenzuges irgend etwas nicht in Ordnung]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2A71-0