c.

Früher bestand in der Stadt unter dem Namen Opfer-und Wächtergeld eine Abgabe, die Bürger mit bürgerlicher Nahrung (Handwerker, Wirte, Kaufleute) im Betrage [241] von 12 Grote Gold für das volle Haus bezahlen mußten. Die Abgabe ist 1840 aufgehoben; von ihrer Entstehung aber erzählt man sich folgendes. In uralten Zeiten hielt die Stadt auf einem der Türme einen Wächter, welcher allnächtlich wachen und bei dem Ausbruche eines Feuers und sonstigen Gefahren blasen mußte. Die Vergütung für seine Mühen sammelte er sich selbst in den Häusern, indem er hineinrief: »Opfert dem Wächter!« Die Abgabe wurde beibehalten und erhielt von jenem Ausrufe ihren Namen.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Drittes Buch. Erster Abschnitt. A. Stadt Oldenburg und die Gemeinden Ohmstede, Eversten. 501. Stadt Oldenburg. c. [Früher bestand in der Stadt unter dem Namen Opfer- und Wächtergeld]. c. [Früher bestand in der Stadt unter dem Namen Opfer- und Wächtergeld]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-26B2-F