c.

Lutten hat früher die halbe Goldenstedter Heide zugehört. Während der Zeit, daß Lutten mit Goldenstedt kirchlich verbunden war, haben sich die Goldenstedter an das Lutter Archiv, das früher in der Kirche stand, herangemacht und daraus die wichtigsten Dokumente entwendet. So ist das Kirchspiel außer andern auch um sein Anrecht an die Goldenstedter Heide gekommen.

Spuke am Wege nach Vechta: 184b, 194g, 196b, 197c.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Drittes Buch. Erster Abschnitt. F. Amt Vechta (nördlicher Teil). 527. Lutten. c. [Lutten hat früher die halbe Goldenstedter Heide zugehört. Während]. c. [Lutten hat früher die halbe Goldenstedter Heide zugehört. Während]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-26A0-8