480.

Das Bett darf nicht mit dem Kopfende nach der Tür stehen: 51. Betten werden durch Hexenkränze behext: 216. Betten gegen Ungeziefer zu schützen: 310. Das Bettlaken eines Bräutigams wird mit einem Baum mit Hähnen bestickt: 437. – Hemde verkehrt anziehen, schützt gegen Hexen: 244, und Walridersken: 252. Ein bezaubertes Hemd: 213a. Hemd beim Abendmahl getragen gibt Schutz gegen Hexen: 265. Mit Hemden und überhaupt mit Leinen machen sich die Walridersken zu schaffen: 251a, c, 252i, k.

a.

Wat is Dages vull Prunk
un Nachts vull Bunk? (oder)
Dages steit't to prunken,
's Nachts liggt' vuller Bunken.

(Bett.)

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Zweites Buch. Fünfter Abschnitt. C. Das leblose Eigentum des Menschen. 480. [Das Bett darf nicht mit dem Kopfende nach der Tür stehen: 51. Betten]. a. [Wat is Dages vull Prunk]. a. [Wat is Dages vull Prunk]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-267A-F