563. Der Teufel als fahrende Hexe.

Nach der Elsberger'schen Chronik.


Auf dem Reichstage, so 1606 zu Regensburg gehalten ward, soll sich nachfolgender erschrecklicher Casus begeben haben. In der Wallerstraße bei Herrn Georg Freißlich, Vormundamts-Assessor, wohnte der Kanzler des Bambergischen Abgesandten. Derselbe sah eines Abends zum Fenster hinaus und gewahrte zwei fahrende Jungfrauen von ungemeiner Schönheit, die in der Gasse auf- und abwandelten. Alsbald ließ er sie durch seinen Diener zu sich invitiren, haben auch nit lange Widerrede gethan und sind gekommen. Nachdem er eine Zeit lang seine Kurzweil mit ihnen gehabt, offenbarte sich die Eine plötzlich als der Teufel selber und setzte mit gräulicher Erscheinung den Kanzler dergestalt in Furcht, daß er sich, um seinen Kragen zu salviren, mit Leib und Seele verschrieben. Ward später zu Bamberg in die Hexen-Inquisition mit hineingezogen, wo er dann auf der Tortur bekannt, daß zwei Burger von Regensburg, nämlich sein Hauswirth Herr Freißlich und Hans Lehner, Münzmeister, um den Fall gewußt und auch schon mit solchen Dingen umgegangen, wie sie ihn dann, als er einmal mit ihnen zur Donau spazieren ging, im Namen des Teufels getauft und also in die höllische Bruderschaft aufgenommen [119] hätten. Der Bischof von Bamberg schrieb dieser zwei Burger wegen gen Regensburg und notifizirte einem ehrbaren Rathe die Sache. Waren aber beede schon todt und begraben, und hat man gegen ihre Leichname nichts vorgenommen. Doch ist dieses denkwürdig und gleichsam eine Anzeige der Strafe Gottes gewesen, daß alle beede vor ihrem Ende am Leibe den kalten Brand erlitten und ihnen von den Wundärzten etliche Glieder abgenommen werden mußten. Raselius schreibet, er habe solches mit eigenen Augen gesehen.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schöppner, Alexander. Sagen. Sagenbuch der Bayerischen Lande. Zweiter Band. 563. Der Teufel als fahrende Hexe. 563. Der Teufel als fahrende Hexe. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-FF32-D