3.
Sein Aufenthalt ist der Wald, dann auch Flur, Sumpf und Moor, an bestimmter Stelle; er geht immer nur denselben Weg. Er hat somit seinen eigenen Wald, seine besondere Flur, auf welche er wandelt, über welche er nicht hinaustreten darf. Er ist ja verwunschen und damit eine Gränze für seine Herrschaft gesteckt.
Früher eine alltägliche Erscheinung, ist er jetzt selten und sein Erscheinen meist nur in der Sage aufbehalten.
So ist er heut zu Tage noch zu sehen in der Spitalwaldung zu Neunburg, – bey Neukirchen B. an einem Stein im Krapfelbergerwalde, wo vordem eine Schlacht mit Trabanten geschlagen wurde, welche hier begraben liegen, – in der Schlucht von Tiefenbach nach Thannstein; er hat seinen gewissen Wald zu Oberviechtach – geht noch zu Gmund bey Grafenwöhr immer auf demselben Wege im Staudenwerk – in dem Wäldchen zwischen Hohentann und Neuendorf, wo er mit seinem Schreyen die Pferde schreckt, daß sie nicht durchwollen, – im Wernerahauch bey Bärnau, einem kleinen Wäldchen, – am rauhen Kulm – und so an vielen Orten.