Nach der Taufe legt der Gevatter die Taufgebühr in das Taufbecken; auch die Thürmer zahlt er. Neustadt.
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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Schönwerth, Franz.
Sagen.
Aus der Oberpfalz.
Erster Theil.
Drittes Buch.
Die Mutter und ihr Kind.
3. Taufe.
3. Taufhandlung.
4. [Nach der Taufe legt der Gevatter die Taufgebühr in das Taufbecken].
4. [Nach der Taufe legt der Gevatter die Taufgebühr in das Taufbecken]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-EA95-3