§. 15. Gränzverrücker.

1.

Einer der Richterhofbauern bey Velburg grub in uralter Zeit einen Markstein ab. Nach seinem Tode ging er, mit dem bekannten Rufe, und dieses lange Zeit, weil Niemand ihn anzureden wagte, bis ihn ein betrunkener Knecht erlöste. Tags darauf sah man auf den Gründen nach; der Stein war im Walde ausgegraben und lag an seiner früheren rechten Stelle. Von nun an war Friede zwischen den beyden Nachbarn.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Zweyter Abschnitt. 1. Teufelsgeister. 15. Gränzverrücker. 1. [Einer der Richterhofbauern bey Velburg grub in uralter Zeit einen]. 1. [Einer der Richterhofbauern bey Velburg grub in uralter Zeit einen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E4E5-5