16.

Dagegen gehen die Geister von Menschen, deren Leichnam nicht in geweihter Erde ruht, so lange um, bis sie diese Ruhestätte finden, besonders die Geister von Ermordeten, welche in Wald und Sumpf verscharrt wurden.

Wenn eine schwangere Frau, die über 20 Wochen geht, ermordet wird, hat das Kind nicht Ruhe, bis der Mörder entdeckt ist. Neuenhammer.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Zweyter Abschnitt. 1. Teufelsgeister. 2. Wesen der Geister. 16. [Dagegen gehen die Geister von Menschen, deren Leichnam nicht in]. 16. [Dagegen gehen die Geister von Menschen, deren Leichnam nicht in]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E302-B