§. 26. Verschworene.
Manche Menschen haben sich zu bösen Zwecken verschworen; wer von ihnen abfällt, dem ergeht es übel.
Zu Bayreuth waren einmal Verschworene, die zugleich Vehme übten gegen Alle, welche ihnen gefährlich waren. Sie kamen in einem Saale zusammen, der mit schwarzen Tüchern behangen war; an den Wänden hingen die Bilder der Glieder des Bundes; so Einer von ihnen zum Verräther wird, meldet es das Bild. [171] Dann wird es mit drey Tropfen des Blutes, welches man von ihm wie von Jedem in einem Gläschen aufbewahrt, besprengt, und der Vorsitzende schießt auf das Bild. Mag der Schuldige seyn wo immer, er fällt vom Schlage getroffen, tod darnieder. Gefrees.