Wenn sie vom Altare weggehen, soll Niemand zwischen sie treten, sonst gibt es Unfrieden in der Ehe.
Rechtsinhaber*in
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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Schönwerth, Franz.
Sagen.
Aus der Oberpfalz.
Erster Theil.
Zweites Buch.
Die Braut.
16. Wahrzeichen bey der Trauung.
12. [Wenn sie vom Altare weggehen, soll Niemand zwischen sie treten].
12. [Wenn sie vom Altare weggehen, soll Niemand zwischen sie treten]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-DD55-D