§. 5. Verkündzeit.

1.

Die Zeit vom Heiratstage bis zur Hochzeit oder Trauung heißt Verkündzeit. Während derselben wird Alles geordnet, was das Gesetz vorschreibt, und die Ausstattung der Braut besorgt.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Zweites Buch. Die Braut. 5. Verkündzeit. 1. [Die Zeit vom Heiratstage bis zur Hochzeit oder Trauung heißt Verkündzeit]. 1. [Die Zeit vom Heiratstage bis zur Hochzeit oder Trauung heißt Verkündzeit]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-DBF3-8