[325] 3.

»Einst bemerkte ein Bewohner jener Gegend, daß seine Feldfrüchte alle Nächte beraubt wurden, ohne daß er die Thäter entdecken konnte. Endlich ging er, auf den Rath einer weisen Frau, bei einbrechender Nacht, an seinem Erbsenfelde auf und ab, und schlug mit einem dünnen Stabe über dasselbe in die Luft. Es dauerte nicht lange, so standen einige Zwerge leibhaftig vor ihm. Er hatte ihnen die Nebelkappen abgeschlagen, die sie unsichtbar machen. Zitternd fielen die Zwerge vor ihm nieder, und bekannten: daß ihr Volk es sey, welches die Felder der Landesbewohner beraube, wozu aber die äußerste Noth sie zwänge.«

»Die Nachricht von den eingefangenen Zwergen brachte die ganze Gegend in Bewegung. Das Zwerg-Volk erbot sich endlich durch Abgeordnete, sich und seine gefangnen Brüder zu lösen, und dann auf immer das Land zu verlassen. Doch, die Art des Abzuges erregte neuen Streit. Die Landesbewohner [326] wollten die Zwerge nicht mit ihren gesammelten und versteckten Schätzen abziehen lassen, und das Zwerg-Volk wollte bei seinem Abzuge nicht gesehen seyn. Endlich kam man dahin überein, daß die Zwerge über eine schmale Brücke bei Neuhof ziehen, und daß jeder von ihnen, in ein dorthin gestelltes Gefäß, einen bestimmten Theil seines Vermögens, als Abzugs-Zoll, werfen solle, ohne daß einer der Landesbewohner zugegen wäre. Dies geschah. Doch einige Neugierige hatten sich unter der Brücke versteckt, um den Abzug der Zwerge wenigstens zu hören. Und so hörten sie denn viele Stundenlang das Getrappel der kleinen Menschen; es war ihnen, als wenn eine sehr große Heerde Schaafe über die Brücke ging.«

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Nachtigal, Johann Carl Christoph. Sagen. Volcks-Sagen. 2. Oertliche Volks-Sagen auf der Nord-Seite des Harzes. 24. Ueber die Hühnen- und Zwerg-Sagen. 1. Zwerg-Sagen auf der Süd-Seite des Harzes. 3.. 3.. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-5E25-A