107. Die Doppelhufner im Amt Schwarzenbek.

Die Dörfer Talkan, Fuhlenhagen, Mühlenrade und Kötel im Amte Schwarzenbek haben Bauernvögte, die jährlich 28 Taler vom Amte bekommen. Sie sind Doppelhufner und haben nur 15 Taler jährlicher Abgaben. In frühern Zeiten mußten sie alle Montage nach Schwarzenbek zum Gericht, um Beisitzer zu sein und das Urteil zu finden. Seit aber die Dänen ins Land gekommen sind, hat das aufgehört. Sie ritten dann auf weißen Pferden dahin, und die 28 Taler bekamen sie, um einen Knecht zu halten, der den Tag für sie arbeitete. Weiße Pferde waren damals auch auf ihre Haustüren gemalt.


Durch Herrn cand. phil. Arndt aus Ratzeburg. – Seit Menschengedenken soll nach andern kein Dinggericht in Schwarzenbek gewesen sein. Die Dörfer gehörten eine Zeitlang unter Steinbek; vielleicht ist dieses statt Schwarzenbek gemeint.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Müllenhoff, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Lieder. Erstes Buch. 107. Die Doppelhufner im Amt Schwarzenbek. 107. Die Doppelhufner im Amt Schwarzenbek. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-4EDC-D