Nach Recht und Billigkeit

(24. Februar 1907.)


Wer soll denn die Lasten tragen?
Na, doch immer der Interessent!
Der Worthalter hat es gesprochen,
Nun hat die Geschichte ein End'.
Das ging ja auch nicht mehr so weiter,
Da war ja das Ende von weg,
Von dem Ein-für-den-andern-bezahlen,
Dabei kriegt die Börse ein Leck.
[404]
Laßt die Toten die Toten begraben,
Die Armut ein Armenhaus baun,
Die Schulkinder bauen die Schulen,
Die Stifte die ärmlichen Fraun.
Niemand soll fürder Wassergeld zahlen,
Wer notorisch nur Alkohol sauft,
Für das Rathaus hat aufzukommen,
Wer dahin von Amts wegen lauft.
Vor allem die Interessenten,
Die müssen blechen und wie,
Die Herren Vertreter der Firma
Eggert, Küster und Kompanie.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Löns, Hermann. Gedichte. Ulenspeigels Ausgewählte Lieder. Nach Recht und Billigkeit. Nach Recht und Billigkeit. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-2119-B