Wie kümts, daß ein gemeiner Mann um Tranckgeld pflegt zu bitten?
Auff Essegeld begehrt er nichts: es sind noch deutsche Sitten.
Rechtsinhaber*in
TextGrid
Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Logau, Friedrich von.
Gedichte.
Sinngedichte.
An den Leser [1].
Zu-Gabe während des Drucks.
237. Tranckgeld.
237. Tranckgeld. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-07EF-4