In den Zwölften darf man weder misten noch waschen. Hagenburg am Steinhudermeer.
Vgl. Norddeutsche Gebräuche, Nr. 154.
Rechtsinhaber*in
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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Kuhn, Adalbert.
Märchen und Sagen.
Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen.
Zweiter Theil.
Gebräuche und Aberglauben.
Die Zwölften.
337. [In den Zwölften darf man weder misten noch waschen. Hagenburg am].
337. [In den Zwölften darf man weder misten noch waschen. Hagenburg am]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D05A-B