308.

In der St.-Thomasnacht muß man tüchtig eßen und trinken, um nicht todt zu hungern. Zu diesem Zwecke wird eine sogenannte Rittbergische Hochzeit veranstaltet. Man bäckt nämlich am Plattenofen einen großen Kuchen von Buchweizenmehl und Kartoffeln; auch buttert man in dieser Nacht. Ein Theil des Kuchens wird nun in die Buttermilch gebrockt und gegeßen, der andere wird mit der gewonnenen Butter beschmiert und warm verspeist. Vgl. Grimm, Mythologie, S. 251, 255, 256. – Im Soester Daniel, S. 28, heiß es: »Sanct Thomas kommt herby« und »Christtag so segge wy plecht de Duvell mest to rasen.« Woeste in der Germania, IX, 286.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Thomastag. 308. [In der St.-Thomasnacht muß man tüchtig eßen und trinken, um nicht]. 308. [In der St.-Thomasnacht muß man tüchtig eßen und trinken, um nicht]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-CF01-7