114.
Geht einer zwischen Braut und Bräutigam beim Kirchgange hindurch, so werden sie fortan in Streit leben. Neumark.
Vgl. Norddeutsche Gebräuche, Nr. 283.
Geht einer zwischen Braut und Bräutigam beim Kirchgange hindurch, so werden sie fortan in Streit leben. Neumark.
Vgl. Norddeutsche Gebräuche, Nr. 283.