265.
In den Städten ist es vielfach Sitte, am Geburtstage eines Kindes ihm einen Kuchen zu schenken und darauf ein Lebenslicht zu stellen; das darf man aber nicht ausblasen, sondern muß es bis zu Ende brennen laßen.
In den Städten ist es vielfach Sitte, am Geburtstage eines Kindes ihm einen Kuchen zu schenken und darauf ein Lebenslicht zu stellen; das darf man aber nicht ausblasen, sondern muß es bis zu Ende brennen laßen.