In den Zwölften darf man das Kehricht nicht vor die Thür werfen. Wehrbleek bei Bahrenburg.
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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Kuhn, Adalbert.
Märchen und Sagen.
Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen.
Zweiter Theil.
Gebräuche und Aberglauben.
Die Zwölften.
338. [In den Zwölften darf man das Kehricht nicht vor die Thür werfen].
338. [In den Zwölften darf man das Kehricht nicht vor die Thür werfen]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C223-5