76.

Allgemein herrscht die Sitte zu Pfingsten, die Häuser mit Maibüschen zu schmücken, Kalmus und Blumen vor's Haus zu streuen. An vielen Orten, namentlich in Thüringen und am Harz und Elm, werden die Büsche von den jungen Burschen über Nacht gesteckt, wobei unkeusche Mädchen noch besonders gestraft werden, indem man ihnen Hollunder oder Pappelzweige, oder auch Dornwasen vor die Fenster steckt; zuweilen stellt man auch eine Strohpuppe hin oder streut ihnen Häckerling vor die Thür.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. C. Gebräuche und Aberglauben. 6. Pfingsten. 76. [Allgemein herrscht die Sitte zu Pfingsten, die Häuser mit Maibüschen]. 76. [Allgemein herrscht die Sitte zu Pfingsten, die Häuser mit Maibüschen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C190-8