110.

Unsere Bräute trugen ehemals am Hochzeitstage einen eigenthümlichen, hohen Kopfputz, dat stik genannt. Diese Haube mußte so wenig für den gewöhnlichen, selbst festlichen Gebrauch geeignet sein, daß die meisten sich dieselben nur leihweise aus der Stadt beschafften; als durchaus wesentliches Stück an dieser »Mütze« galt ein um dieselbe laufendes, rothseidenes Band, was vielleicht an den rothen Faden anderwärts und den indischen Gürtel erinnert. Auf dem Hellwege hat sich der Gebrauch am längsten erhalten. Mittheilung Woeste's aus Deilinghofen.


Vgl. über die Brautseide Wolf, Beiträge, I, 80, sowie den rothseidenen Faden um den Helm und die Stelle Walther's in Grimm, Deutsche Rechtsalterthümer, S. 183, 184; auch in der Stelle des Kölner Hofrechts (ebendas., S. 182) wird filum flammeum zu lesen sein. Zu dem (Norddeutsche Gebräuche, Nr. 279) Zusammengestellten bemerke ich noch, daß auch die Chinesen den Scharlachfaden der Bräute kennen; vgl. Die blutige Rache einer jungen [41] Frau, übersetzt von A. Böttger (Leipzig 1847), S. 18; vgl. noch Mannhardt in Wolf, Zeitschrift, II, 302. Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, daß auch die Griechen Hegung durch einen Faden kennen (vgl. Grimm, Rechtsalterthümer, a.a.O.), der Eingang zum Tempel des Poseidon Hippios zu Mantinea war durch einen Wollenfaden gesperrt, Pausanias, VIII, 10, 2.: »Ἐσόδου δὲ ἐς αὐτὸ εἴργοντες ἀνϑρώπους ἔρυμα μὲν πρὸ τῆς ἐσόδου προεβάλοντο οὐδὲν, μίτον δὲ διατείνουσιν ἐρεοῦν, τάχα μέν που τοῖς τότε ἄγουσι τὰ ϑεῖα ἐν τιμῇ δεῖμα καὶ τοῦτο ἔσεσϑαι νομίζοντες, τάχα δ᾽ἄν τι μετείη καὶ ἰσχύος τῶ μίτω.« – In Schwaben trugen die Bräute früher eine hohe goldene Krone mit glänzenden Steinen (Schappe), Meier, Gebräuche, Nr. 263. In der Form und im Namen scheint zu dieser schwäbischen Schappe die Brautkrone oder der seppul der Inselschweden zu stimmen, die ebenfalls hoch und mit bunten Glasstückchen und Perlen besetzt ist; unter den von derselben herabhangenden Bändern müssen die beiden äußersten immer roth sein; Rußwurm, Eibofolke, II, 73. – Zu dem rothen Bande vgl. noch das zu Norddeutsche Gebräuche, Nr. 279, Zusammengetragene und Meier, Gebräuche, Nr. 278, 279; Weinhold, Deutsche Frauen, S. 226-228.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Hochzeit. 110. [Unsere Bräute trugen ehemals am Hochzeitstage einen eigenthümlichen]. 110. [Unsere Bräute trugen ehemals am Hochzeitstage einen eigenthümlichen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-BEF0-2