150.

Es ist ein alter Glaube in Neuvorpommern und auf Rügen, daß man in die Gruft eines vornehmen Hauses hinabsteigen und dort den kleinen Finger eines Todten holen müsse; denn das bringt Glück. Vor nicht langer Zeit lebte in Steinhagen ein Karrenbesitzer, der mit seinen Pferden immer viel Unglück hatte; dieser holte sich deshalb einen Todtenfinger und warf ihn in die Pferdekrippe; er mußte es aber wol nicht richtig angefangen haben, denn alle Pferde starben ihm; er selbst hatte keine Ruhe, bis er das Abendmahl genommen hatte. Reinhold von Pommeresche.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Tod und Begräbniß. 150. [Es ist ein alter Glaube in Neuvorpommern und auf Rügen, daß man]. 150. [Es ist ein alter Glaube in Neuvorpommern und auf Rügen, daß man]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-BE9F-B