[64] Petitionsrecht

Das Beten und das Bitten ist erlaubt,
Ja, und erlaubt ist Alles überhaupt,
Was niemals nützt den armen Unterthanen.
Wenn wir an ein Versprechen etwa mahnen,
Gesetzlich bitten, was wir fordern können,
Da will man uns das Bitten auch nicht gönnen,
Man weist uns ab mit kaltem Hohn zuletzt:
Ihr habt die Form verletzt.
Der Herr der Welten höret unser Flehn,
Er naht und ist bereit uns beizustehn,
Er fordert was wir bitten kaum noch wollten,
Erfüllt was wir nach Recht verlangen sollten.
Zu jenen, die ihr heiligstes Versprechen
Gebrochen haben und noch heute brechen,
Spricht er ein allerhöchstes Wort zuletzt:
Ihr habt das Recht verletzt

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Hoffmann von Fallersleben, August Heinrich. Gedichte. Unpolitische Lieder. Zweiter Theil. Dinstag. Petitionsrecht. Petitionsrecht. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-7325-4