[78] 109. Doppelmord wegen eines halben Kreuzers.
Zwei wandernde Metzgergesellen bettelten in einem Hause zu Ettlingen und erhielten einen Kreuzer. Denselben wollte der Empfänger für sich behalten, der andere machte aber auf die Hälfte Anspruch. Hierüber geriethen sie mit einander in Streit, der eine zog ein langes Messer, der andere eine Hippe 1 hervor, sie fielen sich an und tödteten sich gegenseitig. Dies geschah am Ende der Stadt, Schöllbronn zu, und es stehen deßhalb am dortigen Wege zwei niedere Steinkreuze, auf deren einem eine Hippe, auf dem andern ein Messer eingehauen ist.
Fußnoten
1 Winzermesser.