⟨ex act. betr. die
Vollständigk. d. Lehrkurses [?]
in der phil Fakultät⟩
✍Auszug aus dem Protokollder1 Sitzung der philosophischen Fakultät vom 23. März 1820.
⟨Gegenwärtig
H. Hegel
" vRaumer
- Tralles
- Weiss
- Lichtenstein
- Wilken
- Erman
- Böckh⟩
pp.
III. Hierauf hielt HE. Dr. Schopenhauer seine Probevor-
lesung über die Vier verschiedenen Arten der Ursachen,
aus welchen alle in Raum und Zeit erscheinenden
Wesen sich mit Nothwendigkeit bewegen. HE. Prof. Hegel
besprach sich darüber mit demselben. Die Fakultät
beschloß, daß er als habilitirt betrachtet werden solle,
sobald er seine öffentliche Probevorlesung würde2 gehalten
haben: jedoch sei er zu erinnern, daß dies vorher
geschehen müsse, ehe er Vorlesungen anschlagen
und halten dürfe.
(Der HE. Dr. Schopenhauerist eod. darnach beschieden
worden.)
g. w. o.
(Unterschriften:)
Boeckh
d. z. Dekan d. philos. Fac.
Gelesen Hegel
Lichtenstein
Erman
v Raumer
Hirt
Hermbstaedt.
- Rechtsinhaber*in
- Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek
- Zitationsvorschlag für dieses Objekt
- TextGrid Repository (2022). Goethes Farbenlehre in Berlin. Repositorium. 23. März 1820. Philosophische Fakultät der Berliner Universität, Protokollauszug. Z_1820-03-23_k.xml. Wirkungsgeschichte von Goethes Werk „Zur Farbenlehre“ in Berlin 1810-1832. Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek. https://hdl.handle.net/21.T11991/0000-001C-1171-F