[53r]
An
die Hauptkasse der
wissenschaftlichen Anstalten
hier.

Die – wird hierdurch ange-
wiesen, dem Privatdocenten
Doktor von Henning, welcher
in Folge einer Bestimmung
des Herrn Fürsten Staats-
kanzlers Durchlaucht vom
22ten Julius 1820
1 als Re-
petent des Professors
Hegel bis zu Ostern
1822
beschäftigt worden
ist, die ihm in dieser Eigen-
schaft bewilligte jährliche
Remuneration von Vier-
hundert Thalern auch noch
für die Monate April May und Junius (c.)currentis [anni] invierteljähriger RateimBetrage von Einhundert Thalern1
aus den Fonds der hiesigen
wissenschaftlichen Anstalten
auszuzahlen und diese
Ausgabe bei dem Etat
der Universität unter
Tit. II. B [+++]Tit. II. B.2 zu ver-
rechnen.

Berlin p
(nom.)nomine (Minister.)Ministerii
invierteljähriger RateimBetrage von Einhundert Thalern]
Tit. II. B [+++]Tit. II. B.]
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Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2022). Goethes Farbenlehre in Berlin. Repositorium. 22. April 1822. Kultusministerium an Hauptkasse (Konzept). Z_1822-04-22_k.xml. Wirkungsgeschichte von Goethes Werk „Zur Farbenlehre“ in Berlin 1810-1832. Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek. https://hdl.handle.net/21.T11991/0000-001C-1771-9