[1r]

[...]

Dieser Versuch, die Stuffenfolge in der Entwicklung der Be-
griffsbestimmungen auf die Hauptepochen der deutschen1
in der Entwicklung der deutschen Geschichte zeigt so
sehr eine vertraute und richtige Bekanntschaft mit
der Natur des philosophischen Begriffs und enthält An-
fänge fruchtbarer Betrachtungen, daß ich das Specimen
als vorzüglich geeignet finde, die Zulassung zum Exa-
men zu motiviren. Das [+++]2 Das noch hin und wieder
etwas zu Formelle beweist einerseits wohl die Gewohn-
heit der Begriffe, verräth aber auch den Anfänger, wohin
auch das vielfältige Polemische zu rechnen ist; das Exa-
men selbst muß den nähern Ausweis über jenes geben.

Hegel

[...][1v]

Ich bedaure recht sehr, dem günstigen Urtheile des Herrn Collegen Hegel über diese Schrift, soviel das darin
dargelegte historische Wissen betrifft, nicht beitreten zu können. Mit der Auffassung einiger Möserschen Ansichten ist
das Feudalwesen noch nicht durchdrungen; ich habe auch nicht eine einzige Bemerkung in der Schrift gefunden, welche von
einem eindringenden Studium des Gegenstandes zeugte. [...]

Als historisches Specimen kann ich also diese Schrift nicht für genügend anerkennen.

Wilken

Über den vorwaltenden philosophischen Inhalt der Schrift maaße ich mir kein entscheid[endes]
Urtheil an. Nur so viel muß ich, im Einverständniß mit HE. Pr.ProfessorWilken, behaup[ten]
daß durch sie allein noch keine genügende historische Kenntniß erwiesen ist; viel
mehr die Vorliebe für das Schematisiren und das von vornherein bezeichnete Zi[el]
die Eigenthümlichkeit der Völker eben so oft hat verkennen, als erkennen las[sen].
Nur ein sehr gründliches Studium der Thatsachen führt zu einem wahren Frie-
den zwischen Geschichte und Philosophie; keineswegs aber s3 darf man eine von b[ei-]
den in das Bett des Prokustes legen, um zu diesem Zwecke zu gelangen.
Und das hat der (Verf.)Verfasser, so scheint es mir, trotz manchem geistreich Angereg-
ten auf eine Weise gethan, die den Historiker wenn auch nicht absolute
doch relative Schmerzen verursacht.

vRaumer

Die Zulassung ist in der Sitzung vom 12. (Aug.)August beschlossen, (s.)siehe das Protokoll
bei den Acta die Promotion des Dr. Rose betreffend.

der deutschen]
Das [+++]]
s]
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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2022). Goethes Farbenlehre in Berlin. Repositorium. [3.-]12. August 1820. Philosophische Fakultät, Promotion von Hennings (Zirkular, Auszug). Z_1820-08-12_l.xml. Wirkungsgeschichte von Goethes Werk „Zur Farbenlehre“ in Berlin 1810-1832. Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek. https://hdl.handle.net/21.T11991/0000-001C-127C-3