1801, November.
In der Cour d'amour
In gewisser Hinsicht war es ... jedem ..., der unsern Zusammenkünften niemals beigewohnt, zu verzeihen, wenn er sich eine falsche Vorstellung von den dort obwaltenden Zuständen machte, da selbst die Mehrzahl der Mitglieder unsers Vereins in der Erwartung der Annehmlichkeiten, die uns zutheil werden sollten, sich getäuscht sahen, indem wir statt der verheißenen poetischen Freiheit und Zwangslosigkeit mit Gêne und Steifheit umgeben waren, welche Goethes pedantisches Wesen herbeiführte. Alles mußte nach seiner Vorschrift mit feierlicher Förmlichkeit gethan werden; ohne seine Erlaubniß dursten wir weder essen oder trinken, noch aufstehen oder uns niedersetzen, geschweige denn eine Conversation führen, die ihm nicht behagte.
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