45/196.
An Johann Gottlob von Quandt
Ew. Hochwohlgeboren
geneigtes Schreiben trifft mich in einem Drange von Umständen, so daß ich nur auf das kürzeste und[236] eiligste, wegen einstehendem Termin, bemerken kann: daß der in der Einladung erhaltene zweyte Punct: »Ob Arbeiten von Mitgliedern des Comités, so lange diese bey demselben activ sind, zur Ankaufsconcurrenz gezogen werden können?« den hiesigen Kunstfreunden, als dem Hauptzweck des Vereins widersprechend, nicht zulässig erscheine. Es ist in der Einladung ausdrücklich von Aufmunterung und Unterstützung die Rede, wobey also solche Künstler nicht wohl gemeynt seyn können, welche sich auf einen solchen Grad des Verdienstes und des Zustandes erhoben haben, um als Mitglieder des Comités erwählt zu werden.
Da ferner dem Comité die Unterhandlung mit den Künstlern überlassen ist, so würden abgedachte Männer eine doppelte, nicht eben günstige Rolle spielen; deshalb zu vermuthen ist, daß sie diesen Antrag selber ablehnen werden.
Durch meine bisherige Geschäftsführung in dieser Angelegenheit glaube ich zu einer solchen Äußerung genugsam legitimirt zu seyn; sollte jedoch eine förmliche Vollmacht sich nöthig machen, so kann solche in der Folge nachgebracht werden.
Verzeihung diesem eiligen, nur durch die Nähe des Termines beschleunigten Schreiben, welchem viele Empfehlungen an die verehrten Glieder des Comités und des ganzen Vereins hinzuzufügen nicht ermangele.
Ew. Hochwohlgeb. gehorsamster Diener
J. W. v. Goethe. [237]