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An Friedrich Theodor von Müller
Ew. Wohlgeboren
lege hier das Gutachten des Zelterischen Rechtsfreundes, welcher mir die Sache umgekehrt zu nehmen scheint, und Zelters Entsagung, die den rechten Punct treffen möchte, zur Beurtheilung und gefälligen Benutzung vor.
Auch lege die neusten Schriften von St. Hilaire bey; dasjenige, wovon wir gesprochen, steht auf den[48] allerletzten Blättern, den Seiten 5. 6. 7, das Vorhergehende beschäftigt sich mehr mit der wissenschaftlichen Angelegenheit selbst.
Mich zum allerbesten, zu fernerer freundschaftlich rechtlichen Theilnahme empfehlend.
treu ergeben
G.