19/5103.
An Franz Kirms
[12. Juni.]
Da der Frevel, dessen sich die Hofschauspielerin Silie bey der letzten Aufführung des Othello schuldig gemacht, in deren Vertheidigung durch keine hinlänglichen Gründe von derselben entschuldigt werden konnte, so sieht die Commission des Hoftheaters sich genöthigt, dieselbe mit einer halbwöchentlichen Gagestrafe vorerst zu belegen, mit dem Vorbehalt, daß, im Fall sie gedachte Rolle bey der nächsten Aufführung des Stückes in Lauchstädt zum Nachtheil ihrer und des Theaters Ehre geflissentlich verderben werde, ihr eine von den Wochengagen nochmals abzuziehende Strafe von 20 Thalern unabänderlich zuerkannt werden soll.
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