45/194.
An die Section für Handel, Gewerbe,und Bauwesen im Ministerium des Innern
zu Berlin
[Concept.]
Mit verpflichtetem Danke habe ich die besondere Gefälligkeit zu erkennen, womit eine hochansehnliche Section für Gewerbe, Handel und Bauwesen im Ministerium des Innern den von hier aus ergangenen Wunsch geneigt erfüllen wollen.
Die große bewundernswürdige Thätigkeit, die in den königlich preußischen Staaten zu Bildung jeder Art von Talenten sich wirksam erweist, besonders auch solcher, welche zu der in alle menschliche Bedürfnisse eingreifenden Technik geeignet sind, erstreckt sich dadurch, wie schon früher, auf das günstigste zugleich in die Nachbarschaft und kommt jedem ähnlichen Bestreben zu Gute, das, auch bey gleichmäßigem [234] Eifer, dennoch der zu so hohem Zwecke auslangenden Mittel bis auf einen gewissen Grad entbehren muß.
Daher kann und wird die vorliegende günstige Gabe bey uns ein lebendig wirksames Andenken unterhalten und wohl manches Talent vorbereiten helfen, um sich der weitern höheren und praktischen Belehrung in jenem ausbildenden Kreise, die schon mancher der Unsrigen bisher genossen, möglichst würdig zu machen.
In Aussicht auf fernere geneigte Theilnahme zu nutzbarer Anwendung der lehrreichen Gabe sich verpflichtend und die dankbarsten Gesinnungen hochachtungsvoll aussprechend.
Weimar den 5. April 1829.