132) Gottesgericht an einem Pfarrer. 1

Im Jahre 1202 (oder 1203) in den heiligen Pfingstfeiertagen, als der Pfarrherr zu Ossemer 2 bei Stendal in der Altmark, wo damals eine starke Wallfahrt und ein Jahrmarkt stattfand, den Bauern daselbst zum Tanze vorgegeigt, hat ihm der Donner aus Gottes Schickung und Verhängniß die rechte Hand, darin er den Fidelbogen geführt, abgeschlagen und sind sonst noch 24 Personen zugleich vom Wetter erschlagen worden.

Fußnoten

1 Nach Krantz, Chron. Sax. p. 294. Angelus S. 94.

2 Im Chron. Magdeb. bei Meibom., Script. T. II. p. 329 heißt das Dorf Hessewick (Essenick?). Nach Bünting, Braunschweiger u. Lüneb. Chronik Bd. 2. S. 66. 79, und Temme, Sagen der Altmark S. 20 etc. wäre aber diese Begebenheit bei Tangermünde vorgefallen und der Pfarrer der der beiden Dörfer Ost- und Westheeren gewesen.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Grässe, Johann Georg Theodor. Sagen. Sagenbuch des Preußischen Staats. Erster Band. Die Marken. 132. Gottesgericht an einem Pfarrer. 132. Gottesgericht an einem Pfarrer. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-5ADC-3