91. Der gestrafte Uebermuth.

(S. Berkenmeyer, Curieuser Antiquarius S. 608.)


Im Jahre 1673 nahmen die Franzosen die Stadt Trier ein und machten alle Klöster vor der Stadt der Erde gleich. Man stellte zwar dem [105] französischen Oberbefehlshaber vor, daß es noch Keinem jemals wohlgegangen sei, der sich an diesen heiligen Oertern vergriffen habe. Er gab aber zur Antwort: »Da mag der König zusehen, auf dessen Ordre es geschehen ist.« Für ein anderes Kloster wurden ebenfalls die allerbeweglichsten Fürbitten eingelegt, doch war seine Antwort diese: »Der Teufel hole mich, wenn das Kloster nicht noch diesen Tag in Asche liegen soll.« Kaum hatte er die Worte ausgestoßen, so tummelte sich das Pferd auf einer Brücke, über die er zu reiten hatte, mit ihm herum und stürzte hinab in den Graben, wo es auf ihn zu liegen kam und ihn erdrückte. Der General, der seine Stelle einnahm, ward von der Schildwache gewarnt, daß hier zu reiten unsicher sei; da gab er die grobe Antwort: »Die Feinde sollten ihm in den Hintern schießen.« In demselben Augenblick fiel ein Schuß und die Kugel traf den Ort, den ihr der gottlose Offizier angewiesen hatte, und riß ihn in Stücken.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Grässe, Johann Georg Theodor. Sagen. Sagenbuch des Preußischen Staats. Zweiter Band. Die Rheinprovinz. 91. Der gestrafte Uebermuth. 91. Der gestrafte Uebermuth. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-5178-9