519. Das Nachtmahl zu Thorn.

(S. Zernecke, Thornsche Chronik S. 135.)


Am 25. März 1557 am Tage Mariä Verkündigung ward in der St. Marienkirche zu Thorn zum ersten Mal das Nachtmahl des Herrn in beiderlei Gestalt ausgetheilt. Dabei hat es sich begeben, daß ein Mensch, der 30 Jahre hindurch in Wahnsinn befangen gewesen war, vollkommen wieder zu Verstande kam und solchen auch bis an seinen Tod bewahrt hat.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Grässe, Johann Georg Theodor. Sagen. Sagenbuch des Preußischen Staats. Zweiter Band. West- und Ostpreußen. 519. Das Nachtmahl zu Thorn. 519. Das Nachtmahl zu Thorn. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-4236-7