i) Rübezahl giebt einen Hochzeit-Gast.

Einsmahls reitet er mit zwo andern zu dritt auß, und kommt in ein Dorf, da haben zwey arme junge Leute Hochzeit. Nun ist es an etlichen Ohrten Brauch, daß die Braut mit ihren Gästen in die Schenke zum Tantze gehet. Dieser bittet den Bräutigam, er wolle ihm vergönnen, mit seiner Braut einen Ehren-Tantz zu thun. Der Bräutigam lässet es ihm zu. Unter dem Tantze verehret er der Braut zwey rothe Bänder, und bindet ihr solche umb die Hand, verehret auch dem Bräutigam ein Stück Geld, eines Thalers gros. Er bleibet über Nacht mit seinen bey sich habenden zween Reutern in der Schenke, bezahlet alles, was er verzehret. Der Wirth bestellet aber bey dem Bräutigam, er solle ihm die Ehre thun, und ihn zum Frühstück bitten, er kommt aber nicht, sondern reitet fort. Wie die Gäste nun wieder zusammen kommen, weiset er ihnen das Geschenke. Sie sehen es alle an, wissen aber nicht, was es ist. Als der Pfarrherr auch hinkommt, so weiset er ihme solches auch. Wie er es in die Hand nimmt, so ist es, da es zuvor weiß, wie ein Thaler, gewesen, ein schöner Portugaleser. Die Braut weiset ihre zwey rothen Bänder. Als sie der Pfarrherr auch in die Hand nimmt, so sind es zwey schöne Arm-Bänder. Das war ein gut Geschenk vor arme junge Eheleute.

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TextGrid Repository (2012). Grässe, Johann Georg Theodor. Sagen. Sagenbuch des Preußischen Staats. Zweiter Band. Schlesien und die Niederlausitz. 279. Die Sagen vom Rübezahl. 9. Rübezahl giebt einen Hochzeit-Gast. 9. Rübezahl giebt einen Hochzeit-Gast. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-3F4D-C