57) Durch den Korb springen.

S. Beust Bd. III. S. 97.


Im 17ten Jhdt. bestand im Altenburgischen noch die Sitte, daß wenn Jemand sich einer kleinen Entwendung schuldig gemacht hatte, so mußte er durch einen weiten Korb ohne Boden ins Wasser springen, wurde aber sogleich von dazu bestellten Leuten wieder herausgezogen. Am 6. Septbr. 1672 haben die Gebrüder Hans und Barthel Pfefferkorn, Georg Müller und der Knecht Hans Saupens, sämmtlich aus Kribitzsch, dies in den Pauritzer Teich thun müssen, weil sie bei einem gewissen Peschwitz Birnen gestohlen hatten.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Grässe, Johann Georg Theodor. Sagen. Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen. Zweiter Band. Anhang. 57. Durch den Korb springen. 57. Durch den Korb springen. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-3C61-0