5.

Wenn Jemand einen Leibschaden hat, schreibe man [480] den Namen des Kranken auf einen Papierstreif, bohre unbeschrieen vor Sonnenaufgang einen Zwetschgenbaum an, schiebe den Zettel in das Loch und verspeidle hernach dasselbe mit einem eichenen Zäpflein, dann vergeht der Bruch.

Waldhausen.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen, Volksaberglauben. 7.. 703. Medizinischer Aberglauben. 5. [Wenn Jemand einen Leibschaden hat, schreibe man]. 5. [Wenn Jemand einen Leibschaden hat, schreibe man]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0B65-4