5.
Wenn Jemand einen Leibschaden hat, schreibe man [480] den Namen des Kranken auf einen Papierstreif, bohre unbeschrieen vor Sonnenaufgang einen Zwetschgenbaum an, schiebe den Zettel in das Loch und verspeidle hernach dasselbe mit einem eichenen Zäpflein, dann vergeht der Bruch.
Waldhausen.